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BAföG Freibetrag Vermögen: So viel darfst Du haben

Ob Du BAföG für Deine Ausbildung bekommst, hängt von Deinem Vermögen ab. Für unverheiratete und kinderlose Auszubildende unter 30 Jahren ist der Freibetrag 15.000 Euro. Wenn Du älter als 30 bist, steigt der Freibetrag auf 45.000 Euro.

Bei jedem weiteren Ehepartner oder Kind erhöht sich der Freibetrag um 2.300 Euro.

Das Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, wird für Deine Ausbildung genutzt. Das heißt, der Überschuss wird von Deinen monatlichen BAföG-Zahlungen abgezogen. Das Vermögen Deiner Eltern oder Deines Ehepartners wird nicht berücksichtigt. Aber ihr Einkommen aus Vermögen spielt eine Rolle.


👆 Das Wichtigste in Kürze

  • 15.000 Euro Freibetrag: Gilt für unverheiratete, kinderlose Auszubildende unter 30 Jahren.
  • 45.000 Euro Freibetrag: Für Auszubildende über 30 Jahren.
  • Zusätzliche Freibeträge: 2.300 Euro pro Ehepartner oder Kind.
  • Vermögensanrechnung: Der über den Freibetrag hinausgehende Betrag wird auf BAföG-Zahlungen angerechnet.
  • Eltern- und Partnervermögen: Wird nicht berücksichtigt, aber Einkommen daraus schon.

Was gilt beim BAföG als Vermögen?

Beim BAföG teilt man Vermögen in verschiedene Kategorien ein. Man schaut, wie viel Vermögen eine Person hat, um zu sehen, ob sie Förderung bekommen kann. Es ist wichtig zu wissen, was als Vermögen zählt und was nicht.

Bewegliche Gegenstände

Bewegliche Gegenstände sind Sachen, die man bewegen kann. Dazu gehören:

  • Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder
  • Wertpapiere und Aktien (zum Stückzahlwert zum Antragszeitpunkt)
  • Geldanlagen und Guthaben auf Giro- und Sparkonten
  • Lebensversicherungen (aktueller Rückkaufswert und eingezahlte Beträge)

Unbewegliche Gegenstände

Unbewegliche Gegenstände sind Sachen, die man nicht bewegen kann. Zum Beispiel Immobilien. Dazu zählen:

  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke
  • Gebäude

Man muss diese Vermögenswerte beim Antragen nennen. Sie beeinflussen, wie viel BAföG man bekommt.

Sonderfälle

Es gibt besondere Fälle, wo man Vermögen anders sieht. Zum Beispiel:

  • Freibeträge für Personen unter 30 Jahren (15.000 Euro) und über 30 Jahren (45.000 Euro)
  • Zusätzliche Freibeträge für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften (2.300 Euro)
  • Freibeträge für Kinder (2.300 Euro pro Kind)

In manchen Fällen, wie bei Krankheit oder Ausbildung, kann man sein Vermögen nicht anrechnen lassen.

Wenn man mehr als den Freibetrag hat, teilt man den Überschuss durch die Monate. Zum Beispiel, wenn man 700 Euro mehr hat, zahlt man monatlich 58,33 Euro an.

Aktuelle Vermögensfreibeträge im Überblick

Die Vermögensfreigrenzen bestimmen, wie viel Geld du oder deine Familie haben dürfen. So wird sicher gestellt, dass BAföG-Empfänger je nach Situation unterstützt werden. Diese Grenzen schützen dein Vermögen und beeinflussen deine BAföG-Leistungen nicht.

Unverheiratet und kinderlos

Wenn du unverheiratet und ohne Kinder bist, hast du bis zu 30 Jahren ein Vermögen von 15.000 Euro. Über 30 Jahre steigt dieser Betrag auf 45.000 Euro. Das hilft dir, finanziell sicher zu sein, ohne BAföG zu verlieren.

Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft

Verheiratete oder Partner in einer Lebenspartnerschaft haben mehr Freibetrag. Es gibt einen Zuschlag von 2.300 Euro für deinen Partner. So kannst du auch als Verheirateter von BAföG profitieren, ohne finanziell zu stark zu beeinflussen.

Mit Kindern

Studierende mit Kindern haben besondere Regeln. Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 2.300 Euro. Das schützt Familien finanziell und hilft, BAföG optimal zu nutzen.

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StatusVermögensfreigrenzen
Unverheiratet und kinderlos (unter 30 Jahre)15.000 €
Unverheiratet und kinderlos (über 30 Jahre)45.000 €
Verheiratet / Eingetragene LebenspartnerschaftZusätzlich 2.300 €
Mit KindernPro Kind zusätzlich 2.300 €

Wie wird das Vermögen beim BAföG ermittelt?

Die Vermögensermittlung BAföG ist wichtig, um zu sehen, ob Du Unterstützung bekommst. Das Vermögen wird am Antragstag bestimmt. Wertveränderungen während der Bewilligungszeit ändern das BAföG normalerweise nicht.

Antragstellung

Bei der Antragstellung musst Du verschiedene Vermögensarten nennen. Dazu gehören Bargeld, Wertpapiere, Immobilien und bewegliche Sachen wie Autos. Eigentum an einem Auto zählt als Vermögen, nicht aber Leih- oder Mietfahrzeuge.

Der Wert eines Autos wird nach dem Händlereinkaufspreis (netto) berechnet. In besonderen Fällen, wie bei langen Weiten zwischen Wohnort und Ausbildung, kann der Wert abgesenkt werden.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den Du BAföG bekommst. Während dieser Zeit ändern sich die Vermögenswerte nicht, außer in extremen Fällen. Dann kann ein Härtefreibetrag in Betracht gezogen werden.

Die Berechnung des BAföG-Bedarfes erfolgt durch Abzug der Freibeträge von Deinem Vermögen. Wenn Dein Vermögen über den Freibeträgen liegt, wird das BAföG reduziert.

KriteriumWert
Freibetrag für Antragsteller unter 30 Jahren15.000 €
Freibetrag für Antragsteller über 30 Jahren45.000 €
Zusätzliche Freibeträge für Ehegatten/Lebenspartner2.300 €
Zusätzliche Freibeträge für jedes Kind2.300 €

Die Vermögensermittlung BAföG zeigt, wie wichtig eine genaue Antragstellung ist. So bekommst Du die beste Unterstützung während des Bewilligungszeitraums.

BAföG Freibetrag Vermögen

Der BAföG Freibetrag Vermögen hilft Studierenden und Schülern. Sie können bis zu einem bestimmten Betrag Vermögen haben, ohne dass ihre Fördersumme sinkt. Das ist wichtig für die Finanzierung der Ausbildung.

Ab dem Wintersemester 2024/2025 und Schuljahr 2024/2025 bleibt ein Betrag bis zur Minijob-Grenze von 556 Euro anrechnungsfrei. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner haben 850 Euro Freibetrag. Für eigene Kinder gibt es je 770 Euro.

  • Für Schüler von Berufsfachschulen bleiben von der Waisenrente monatlich 270 Euro anrechnungsfrei, für andere Auszubildende 190 Euro.
  • Schüler und Studierende können bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.672 Euro jährlich bzw. 556 Euro monatlich verdienen, ohne dass BAföG gekürzt wird.

Die Freibeträge hängen vom Familienstatus ab. Eltern haben je nach Situation unterschiedliche Freibeträge. Verheiratete Eltern haben 2.540 €, Alleinerziehende 1.690 €, und Stiefelternteile 850 €.

Es gibt auch relative Freibeträge. Diese sind 50% des übrigen Einkommens plus 5% pro Kind.

Der Vermögensfreibetrag nutzen bedeutet, Einkommensarten gut zu planen. Zum Beispiel schließt ein Stipendium von BAföG aus. Aber Stipendien bis 300 Euro pro Monat sind okay.

Schüler und Studierende können auch Minijobs haben. Das beeinflusst die Krankenversicherung nicht. Ab 2025 bleiben Mindesteinkommen aus Nebenjobs bis 556 Euro anrechnungsfrei.

Der BAföG Freibetrag Vermögen ist bei Singles unter 30 auf 15.000 Euro. Bei über 30-Jährigen auf 45.000 Euro. Ehegatten und Lebenspartner haben zusätzlich 2.300 Euro Freibetrag. Für Kinder gibt es 2.300 Euro pro Kind.

Es ist wichtig, ehrlich zu sein. Falsche Angaben können zu Problemen führen. Das kann zu Gericht, Rückzahlung der Fördermittel und Bußgeldern bis 2.500 Euro führen.

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Besondere Vermögensposten beim BAföG

Beim BAföG gibt es spezielle Vermögensposten. Dazu gehören das eigene Auto, die Riester-Rente, Bausparverträge und Mietkautionen. Diese können die Höhe deines BAföG-Vermögens stark beeinflussen.

Eigenes Auto

Ein eigenes Auto wird nach seinem Wert im Vermögen berücksichtigt. Es ist wichtig, den richtigen Wert anzugeben. Dies kann durch ein Gutachten oder den Händlereinkaufspreis ermittelt werden.

Dadurch kannst du den Auto und Vermögensfreibetrag genau berechnen. So vermeidest du Nachteile.

Riester-Rente und Bausparverträge

Bei BAföG zählen Riester-Renten und Bausparverträge normalerweise zum Vermögen. Aber in einigen Fällen können sie nicht angerechnet werden. Es ist gut, sich genau zu informieren, wie sie mit deinem Bausparvertrag und BAföG zusammenarbeiten.

Mietkaution

Manchmal kann eine Mietkaution nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das ist eine Mietkaution Freistellung. So bleiben deine finanziellen Mittel während des Studiums erhalten.

Die genaue Angabe und Bewertung deines besonderes Vermögen bei BAföG ist sehr wichtig. So vermeidest du Nachteile bei der BAföG-Förderung. Es ist klug, sich umfassend über die Vermögensposten zu informieren und rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen.

Tipps zur Reduzierung des Vermögens

Es gibt viele Wege, um weniger Vermögen zu haben und so mehr BAföG zu bekommen. Man sollte verschiedene legale Methoden ausprobieren. Hier sind einige Tipps und Empfehlungen für BAföG-Antragsteller.

Strategien und Empfehlungen

Eine gute Idee ist, in Dinge zu investieren, die nicht zum Vermögen zählen. Zum Beispiel kannst du persönliche Dinge kaufen, die nicht zum Vermögen gehören. Denk an Dinge, die du schon immer haben wolltest.

Ein weiterer Tipp ist, Schulden wie Studienkredite zurückzuzahlen. Das senkt dein Vermögen und erhöht deine Chancen auf mehr BAföG. Aber tu das rechtzeitig vor dem Antrag.

Man kann auch Vermögen legal umwandeln. Zum Beispiel kannst du in Rentenfonds wie die Riester-Rente investieren. Wichtig ist, dass du das rechtzeitig und legal machst.

Wenn du Gold im Haus hast, ist das wichtig zu wissen. Gold zählt zum Vermögen. Alle Vermögenswerte, auch Gold, müssen im BAföG-Antrag stehen. Die Grenze für anrechenbares Vermögen liegt bei 5200 Euro.

Monatliche Ausgaben können auch helfen, Vermögen zu senken. Du kannst bis zu 600 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt verwenden, ohne das später nachweisen zu müssen. Das Verbrauch von Vermögen kann also helfen.

StrategieBeschreibungWirkung
Investitionen in nicht-anrechenbare GegenständeKauf von persönlichen und notwendigen DingenReduziert das anrechenbare Vermögen
Rückzahlung von SchuldenTilgung von z. B. StudienkreditenVermögensreduzierung vor Antragstellung
Investitionen in RentenfondsBeispiel: Riester-RenteSenkt das anrechenbare Vermögen legal
Monatliche AusgabenVerbrauch von Vermögen durch LebenshaltungskostenEffektive Reduktion des Vermögens

Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen legal sind. Vermögen zu reduzieren, um mehr BAföG zu bekommen, sollte sorgfältig erfolgen. Folge diesen Tipps, um deinen finanziellen Status zu verbessern und mehr BAföG zu bekommen.

Welche Schulden werden beim BAföG angerechnet?

Beim BAföG werden verschiedene Schulden berücksichtigt. Studienkredite, Bildungskredite und Hauskredite können die BAföG-Höhe senken.

Studienkredite

Studienkredite beeinflussen das BAföG. Ein Studienkredit verringert dein anrechenbares Vermögen. Seit dem 01.04.2020 beträgt die monatliche Regelrate 130 EUR.

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Der Rückzahlungszeitraum ist maximal 20 Jahre. Die Raten werden vierteljährlich gezahlt.

Bildungskredite

Bildungskredite, wie der der KfW, werden bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Sie finanzieren dein Studium und verringern dein Vermögen.

Das BAföG-Bankdarlehen hat einen maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.010 EUR. Es ist während der gesamten Laufzeit zinsfrei.

Hauskredite und andere Darlehen

Schulden aus Hauskrediten und Konsumentenkrediten werden ebenfalls berücksichtigt. Wenn du einen solchen Kredit hast, musst du ihn im BAföG-Antrag angeben.

Die Freibeträge für Schulden im BAföG können dein verfügbares Vermögen reduzieren. So erhältst du eine höhere BAföG-Leistung.

KreditartMonatliche RateMax. RückzahlungsbetragRückzahlungszeitraum
Studienkredit130 EUR10.010 EUR20 Jahre
Bildungskredit390 EUR (vierteljährlich)10.010 EUR20 Jahre
Hauskreditje nach Vertragvariiertje nach Vertrag

Vermögen der Eltern und Ehepartner

Das Vermögen der Eltern und des Ehepartners wird im BAföG-Antrag nicht direkt berücksichtigt. Doch das Einkommen, das sie aus ihrem Vermögen beziehen, ist wichtig für die Berechnung.

Anrechnung von Vermögen

Das Vermögen bleibt bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt. Es gibt jedoch Freibeträge. Verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Eltern haben einen Grundfreibetrag von 2.540 Euro monatlich.

Für Ehegatten oder Lebenspartner gibt es einen Grundfreibetrag von 1.690 Euro. Es gibt auch einen Freibetrag von 770 Euro pro Kind. Diese Freibeträge helfen, zu hohe Belastungen durch Vermögenseinkommen zu vermeiden.

Anrechnung von Einkommen

Das Einkommen der Eltern oder Ehepartner ist wichtig für die BAföG-Berechnung. Es ist wichtig, im Antrag korrekt zu deklarieren. 50 Prozent des Einkommens des Ehepartners sind anrechnungsfrei.

Es gibt auch einen Freibetrag pro Kind. Dieser Freibetrag hilft, zu hohe Belastungen zu vermeiden.

FreibetragHöhe
Grundfreibetrag Eltern (verheiratet)2.540 Euro/Monat
Grundfreibetrag Ehepartner1.690 Euro/Monat
Freibetrag pro Kind770 Euro/Monat

Ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine große Einkommensänderung ist ein spezieller Fall. In solchen Fällen kann man ein Neuberechnungsantrag stellen. So kann man den genauen Förderbedarf ermitteln.

Werbungskosten und Sozialpauschalen spielen auch eine Rolle. Zum Beispiel beträgt die Sozialpauschale ab WiSe 24/25 22,3% des Einkommens.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Bei der Antragstellung BAföG ist es wichtig, alles genau und vollständig anzugeben. Dazu gehören alle Vermögenswerte, wie Autos, Wertpapiere oder Verlagsrechte. Wenn man nicht alles angibt, kann das den Antrag verzögern oder ablehnen.

Genaue und vollständige Angaben

Wichtige Hinweise BAföG-Antrag bedeuten, alle Vermögenswerte genau anzugeben. Seit dem Wintersemester 2020/2021 gibt es bestimmte Freibeträge.

PersonenkreisFreibetrag
Unverheiratet und kinderlos8.200 Euro
Verheiratet oder in eingetragener LebenspartnerschaftZusätzliche 2.300 Euro für Partner
Mit KindernZusätzliche 2.300 Euro pro Kind

Bei der Antragstellung muss man alles genau und wahrheitsgetreu angeben. Die Behörden haben das Recht, Konten zu prüfen. Der Höchstsatz für Studierende beträgt 861 Euro monatlich. Schülerinnen und Schüler bekommen bis zu 831 Euro.

Folgeanträge

Ein Bewilligungszeitraum eines BAföG-Antrags ist meistens 12 Monate. Nach Ablauf muss man Folgeanträge BAföG stellen. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Erstantrag.

Man muss auch Wertveränderungen und Aktualisierungen im Vermögensnachweis melden. Das kann den Anspruch auf BAföG beeinflussen. Studierende dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat durch Nebenjobs verdienen, um ihren Antrag nicht zu gefährden.

Es ist wichtig, solche Änderungen rechtzeitig zu melden. So kann man sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung weiterläuft.

Fazit

Der BAföG Freibetrag für Vermögen ist sehr wichtig für Studierende, die Geld brauchen. Es gibt einen Freibetrag von 15.000 Euro für Studierende und 45.000 Euro für Auszubildende ab 30. Dieser Freibetrag hilft, den BAföG-Anspruch zu verbessern. Es ist wichtig, sich über die Freibeträge zu informieren und den Antrag genau zu stellen.

Man muss spezielle Vermögensposten wie ein Auto richtig deklarieren. Studierende sollten wissen, dass bestimmte Einkommen wie die Übungsleiterpauschale nicht vom BAföG abgezogen werden. Auch Werbungskosten bis zu 100 Euro pro Monat werden nicht abgezogen.

Es ist wichtig, den Grundbedarf und die Wohnkostenpauschale zu kennen. Trotz Kritik an der Wohnkostenpauschale von 360 Euro und dem Grundbedarf von 452 Euro, ist BAföG sehr wichtig. Eine Änderung des Einkommens muss dem BAföG-Amt sofort gemeldet werden, um Probleme zu vermeiden. Das Wissen über die aktuellen Regelungen hilft, den BAföG-Anspruch voll auszuschöpfen und die Studienzeit sorgenfrei zu gestalten.

FW Redaktion

FW Redaktion

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