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Bitcoin steuerfrei nach einem Jahr: Gilt das auch für ETPs, ETNs und Zertifikate?

ETPs, ETNs und Zertifikate Steuerfrei

Viele Anleger kennen die Grundregel: Wer Bitcoin privat kauft und nach mehr als einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn in Deutschland in vielen Fällen nicht versteuern. Doch gilt diese Logik auch dann, wenn Bitcoin nicht direkt in einer Wallet liegt, sondern über ein Wertpapierdepot gekauft wird, etwa über ein Bitcoin-ETP, eine ETN oder ein Zertifikat?

Die Frage ist aktueller denn je. Seit der Zulassung von Bitcoin-Spot-ETFs in den USA interessieren sich auch europäische Privatanleger verstärkt für börsengehandelte Bitcoin-Produkte. In Deutschland, der Schweiz und anderen europäischen Märkten sind solche Produkte seit Jahren handelbar. Nur handelt es sich dabei meist nicht um klassische ETFs, sondern um rechtlich anders konstruierte Produkte.

Das macht die Steuerfrage komplizierter. Entscheidend ist nicht, ob Bitcoin im Namen steht, sondern was Anleger rechtlich tatsächlich erwerben: den Kryptowert selbst, eine Forderung gegen einen Emittenten oder ein strukturiertes Wertpapier mit eigener steuerlicher Behandlung.

Direkt gehaltene Bitcoin: Die Ein-Jahres-Frist ist der Ausgangspunkt

Ausgelöst wurde die Debatte zuletzt auch durch einen neueren Bericht von bitcoinbasis.de, der die Frage aufgegriffen hat, wann Bitcoin-Gewinne in Deutschland steuerfrei sein können und wo Anleger bei Krypto-Steuern genauer hinsehen sollten.

Bei direkt gehaltenen Bitcoin ist die steuerliche Grundlogik vergleichsweise klar: Kryptowährungen können im Privatvermögen unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte fallen. Maßgeblich ist dabei Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Werden Bitcoin innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft, kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist sind private Veräußerungsgewinne aus direkt gehaltenen Bitcoin in vielen Fällen steuerfrei.

Das Bundesfinanzministerium hat die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token in einem Schreiben vom 10. Mai 2022 konkretisiert. Auch der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 zur steuerlichen Einordnung von Kryptowährungen Stellung genommen und virtuelle Währungen als andere Wirtschaftsgüter eingeordnet.

Wichtig ist aber: Diese Logik bezieht sich zunächst auf den direkten Besitz des Kryptowerts. Also auf den Fall, dass ein Anleger Bitcoin selbst kauft, etwa über eine Kryptobörse, und die Coins anschließend selbst hält oder verwahren lässt. Bei einem börsengehandelten Produkt ist das nicht automatisch dasselbe.

Warum Bitcoin-ETP nicht gleich Bitcoin ist

Viele Anleger sprechen umgangssprachlich von Bitcoin-ETF. In Europa ist das jedoch oft ungenau. Gekauft werden meist Bitcoin-ETPs, ETNs oder ETC-ähnliche Produkte. Diese Produkte bilden den Bitcoin-Kurs ab, sind aber rechtlich meist Wertpapiere.

Siehe auch  Wann wird ein Investmentprodukt in Deutschland als Fonds eingestuft?

Das ist für die Steuer entscheidend. Ein ETF ist in der Regel ein Fonds und damit Sondervermögen. Eine ETN ist dagegen typischerweise eine Schuldverschreibung. Der Anleger besitzt also nicht direkt Bitcoin, sondern eine Forderung gegenüber dem Emittenten. Selbst wenn das Produkt physisch mit Bitcoin besichert ist, bleibt die juristische Struktur oft eine andere als beim Direktinvestment.

Genau daraus entsteht die entscheidende Frage: Wird ein Bitcoin-ETP steuerlich eher wie direkt gehaltene Bitcoin behandelt oder eher wie ein klassisches Kapitalanlageprodukt? Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Der Knackpunkt: Auslieferungsanspruch und Produktstruktur

In der Praxis kommt es stark auf die konkrete Produktgestaltung an. Besonders relevant ist die Frage, ob das Wertpapier nicht nur den Bitcoin-Preis abbildet, sondern auch einen Anspruch auf Auslieferung der hinterlegten Bitcoin vorsieht.

Warum ist das wichtig? Bei bestimmten physisch besicherten Rohstoffprodukten, etwa Xetra-Gold, hat die steuerliche Diskussion gezeigt, dass ein Auslieferungsanspruch eine wichtige Rolle spielen kann. Dort wurde argumentiert, dass Anleger wirtschaftlich näher an einem direkten Rohstoffinvestment stehen als bei einem rein synthetischen Finanzprodukt. Bei Bitcoin-Produkten wird deshalb oft ähnlich gefragt: Ist das Produkt nur eine Schuldverschreibung auf den Bitcoin-Kurs, oder besteht ein echter Anspruch auf Lieferung der Coins?

Für Anleger bedeutet das: Der Produktname allein reicht nicht. Physisch besichert, ETP, ETN oder Bitcoin-Zertifikat sind keine steuerlichen Freifahrtscheine. Entscheidend sind die Wertpapierbedingungen, der Prospekt, das Basisinformationsblatt und die konkrete steuerliche Einordnung. Die BaFin weist Anleger bei Kryptowerten regelmäßig auf die besonderen Risiken und die genaue Produktprüfung hin.

ETP, ETN, ETC, Zertifikat: Die Unterschiede zählen

Für Privatanleger klingt vieles ähnlich. Steuerlich und rechtlich können die Unterschiede aber erheblich sein.

Bitcoin-ETP ist ein Oberbegriff. Darunter fallen börsengehandelte Produkte, die die Wertentwicklung von Bitcoin abbilden. Der Begriff sagt noch nicht eindeutig, ob der Anleger direkt oder indirekt an Bitcoin beteiligt ist.

Bitcoin-ETN steht für Exchange Traded Note. Meist handelt es sich um eine Schuldverschreibung. Anleger tragen neben dem Bitcoin-Kursrisiko auch ein Emittentenrisiko.

Bitcoin-ETC wird häufig analog zu Rohstoffprodukten verwendet. Auch hier ist die genaue rechtliche Konstruktion entscheidend.

Bitcoin-Zertifikate sind strukturierte Wertpapiere. Sie bilden die Wertentwicklung von Bitcoin oder einer Bitcoin-Strategie ab, können aber zusätzliche Bedingungen, Kosten, Laufzeiten, Barrieren oder Emittentenrisiken enthalten. Für die Steuerfrage folgt daraus: Nicht der Marketingbegriff entscheidet, sondern das juristische Innenleben.

Siehe auch  Die Bedeutung von Beziehungen in der Geschäftswelt

Wann kann ein Bitcoin-ETP nach einem Jahr steuerfrei sein?

Die vorsichtige Antwort lautet: Es kann Konstellationen geben, in denen Anleger auf eine steuerliche Behandlung ähnlich wie beim Direktinvestment hoffen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Produkt physisch mit Bitcoin hinterlegt ist und ein Auslieferungsanspruch auf die Kryptowährung besteht.

Aber: Das muss im Einzelfall geprüft werden. Die Finanzverwaltung unterscheidet nicht nach Anlegergefühl, sondern nach steuerlicher Substanz. Ein Produkt, das lediglich den Bitcoin-Kurs abbildet, bleibt nicht automatisch ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne der Ein-Jahres-Frist. Bei vielen Wertpapieren greifen andere Regeln, etwa die Besteuerung als Kapitalertrag.

Deshalb sollte kein Anleger allein aufgrund des Begriffs Bitcoin-ETP davon ausgehen, dass Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.

Wann eher Vorsicht geboten ist

Besonders vorsichtig sollten Anleger bei Produkten sein, die eine oder mehrere dieser Eigenschaften haben:

MerkmalWarum es steuerlich relevant sein kann
Kein AuslieferungsanspruchAnleger halten eher ein Finanzprodukt als den Kryptowert selbst.
Synthetische AbbildungDie Wertentwicklung wird über Derivate oder andere Konstruktionen erzeugt.
Reine SchuldverschreibungZusätzlich zum Bitcoin-Risiko besteht ein Emittentenrisiko.
ZertifikatestrukturGewinne können eher wie Kapitalerträge behandelt werden.
Unklare ProduktbedingungenOhne Prospektprüfung ist keine belastbare Aussage möglich.

Was Anleger vor dem Kauf prüfen sollten

Vor dem Kauf eines Bitcoin-ETP, einer ETN oder eines Zertifikats sollten Anleger mindestens diese Punkte prüfen:

  1. Ist das Produkt physisch mit Bitcoin besichert? Wenn ja, in welchem Umfang und bei welcher Verwahrstelle?
  2. Gibt es einen echten Auslieferungsanspruch? Kann der Anleger die hinterlegten Bitcoin tatsächlich erhalten, oder besteht nur ein Barausgleich?
  3. Was steht im Wertpapierprospekt? Entscheidend sind nicht Werbeaussagen, sondern die rechtlich verbindlichen Produktbedingungen.
  4. Wie behandelt die Depotbank das Produkt steuerlich? Manche Banken führen Kapitalertragsteuer automatisch ab. Das kann ein Hinweis auf die steuerliche Einordnung sein, ersetzt aber keine Prüfung.
  5. Welche Risiken bestehen neben dem Bitcoin-Kursrisiko? Dazu gehören Emittentenrisiko, Verwahrrisiko, Spread, Produktkosten und Liquiditätsrisiko.
  6. Ist eine Steuerberatung sinnvoll? Bei größeren Beträgen ist das fast immer ratsam, insbesondere wenn bereits Gewinne entstanden sind.

Direktkauf oder Wertpapierdepot?

Für viele Anleger ist der Reiz von Bitcoin-ETPs klar: Sie lassen sich einfach über das bestehende Depot kaufen, es braucht keine Wallet, keine Seed Phrase und keine eigene Verwahrung. Auch die Abwicklung über regulierte Handelsplätze wirkt vertraut.

Siehe auch  Wandel und aktuelle Trends im Bereich der Kryptowährungen weltweit

Dieser Komfort hat aber einen Preis. Wer direkt Bitcoin kauft, hält den Kryptowert selbst. Wer ein börsengehandeltes Produkt kauft, hält in vielen Fällen ein Wertpapier, das Bitcoin nur abbildet. Das kann steuerlich, rechtlich und risikoseitig einen Unterschied machen.

Für Anleger ist daher nicht nur die Frage wichtig, ob Bitcoin langfristig steigt. Entscheidend ist auch, welches Vehikel sie dafür nutzen.

Die häufigsten Missverständnisse

Missverständnis 1: Jeder Bitcoin-ETP ist nach einem Jahr steuerfrei. Falsch. Entscheidend ist die konkrete Produktstruktur.

Missverständnis 2: Physische Besicherung reicht immer aus. Nicht zwingend. Wichtig ist auch, ob Anleger einen Anspruch auf Auslieferung der Bitcoin haben.

Missverständnis 3: Ein Bitcoin-ETN ist dasselbe wie ein Bitcoin-ETF. Nein. ETNs sind häufig Schuldverschreibungen, während ETFs typischerweise Fondsstrukturen mit Sondervermögen sind.

Missverständnis 4: Die Bank rechnet steuerlich immer richtig ab. Die Bank wendet die ihr vorliegenden Klassifikationen an. Bei komplexen Produkten kann dennoch eine eigene Prüfung oder Steuerberatung notwendig sein.

Missverständnis 5: Was bei Gold gilt, gilt automatisch auch bei Bitcoin. Nein. Gold-ETCs und Bitcoin-ETPs können ähnlich wirken, sind aber nicht automatisch gleich zu behandeln.

Was bedeutet das konkret?

Wer Bitcoin direkt hält und nach mehr als einem Jahr verkauft, kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Bei Bitcoin-ETPs, ETNs und Zertifikaten ist diese Aussage deutlich schwieriger.

Die zentrale Regel lautet: Je näher das Produkt wirtschaftlich und rechtlich am direkten Bitcoin-Besitz liegt, desto eher stellt sich die Frage nach der Ein-Jahres-Frist. Je stärker es ein klassisches Wertpapier oder Zertifikat ist, desto eher kann eine andere steuerliche Behandlung greifen.

Für Anleger ist das unbequem, aber wichtig. Denn ein vermeintlich kleiner Unterschied in der Produktstruktur kann darüber entscheiden, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt oder der Abgeltungsteuer beziehungsweise einer anderen steuerlichen Behandlung unterliegt.

Fazit: Nicht der Bitcoin entscheidet, sondern die Verpackung

Bitcoin kann nach einem Jahr steuerfrei sein. Aber nicht jedes Produkt, das Bitcoin im Namen trägt, folgt automatisch derselben Steuerlogik.

Bei direkt gehaltenen Bitcoin ist die Ein-Jahres-Frist der zentrale Orientierungspunkt. Bei Bitcoin-ETPs, ETNs und Zertifikaten kommt es dagegen auf die genaue rechtliche Konstruktion an. Physische Besicherung, Auslieferungsanspruch, Schuldverschreibungscharakter und Produktbedingungen sind entscheidend.

Anleger sollten deshalb vor dem Kauf prüfen, was sie tatsächlich erwerben: Bitcoin oder ein Wertpapier auf Bitcoin.

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